Wilstedter Brandgilde
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Produkt-Informationen

Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und was Sie darüber wissen sollten.


Hausratversicherung:

Wogegen Ihr Hausrat bei uns versichert ist:

Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Überspannungsschäden, Einbruchdiebstahl (dazu gehört auch der einfache Fahrraddiebstahl bis zu Euro 500,--), Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm/Hagel entstehen. Natürlich müssen auch wir - wie jeder Versicherer - einige sinnvolle Ausnahmen machen. Eine Hausratversicherung, die alle möglichen Schadenfälle abdeckt, gibt es nicht.

Was wir als Versicherer unter Wertsachen verstehen:

Bargeld, Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen und Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold und Platin. Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber. Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. Voraussetzung für den Schutz durch Ihre Hausratversicherung ist, dass die aufgeführten Wertsachen in Ihrem Haushalt dem privaten, persönlichen Gebrauch dienen.

Was Sie sonst noch über Ihre Hausratversicherung wissen müssen:

Über Laufzeit und Kündigungsrecht....

In Ihrem Versicherungsschein ist eine bestimmte Vertragslaufzeit angegeben, die sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Es sei denn, der Vertrag wird spätestens 3 Monate vorher gekündigt. Außerdem ist nach jedem Versicherungsfall die Kündigung möglich. Diese muss uns innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung zugehen. Sie wird nach einem weiteren Monat wirksam, sofern Sie keinen späteren Zeitpunkt bestimmt haben.

.... bei Umzug und Wohnungswechsel.

Ein Wohnungswechsel, z.B. von einer Stadt in die andere, läuft in der Regel nicht von heute auf morgen ab. Schließlich wollen Sie die neue Wohnung ggf. noch renovieren, evtl. sind noch Einbauten vorzunehmen, oder andere Vorbereitungen für den Tag des Einzugs müssen getroffen werden. So kann es sei, dass Sie vorübergehend zwei Wohnungen haben.Deshalb besteht während dieser Phase Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, sofern Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen. Nach Beendigung des Umzuges, jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn, gilt der Versicherungsschutz dann nur noch für die neue Wohnung. Falls Sie also einmal umziehen sollten, teilen Sie uns dies bitte mit. Wichtig ist auch die Angabe der Quadratmeterzahl Ihrer neuen Wohnung und aller anderen Bedingungen, die vom seinerzeit gestellten Versicherungsantrag abweichen.

Welche Versicherungssumme für Ihren Hausrat die richtige ist.

Nur die Versicherungssumme, die dem vollen Wert Ihres gesamten Hausrates entspricht, ist wirklich ausreichend. Dabei sollten Sie grundsätzlich vom Neuwert ausgehen, also von Preisen, die Sie heute beim Kauf gleichartiger Gegenstände bezahlen müssten. Denn im Schadensfall müssen Sie Ihren Hausrat ja auch teilweise oder sogar völlig neu anschaffen. Wie aber ermitteln Sie die richtige Versicherungssumme?

Im Prinzip ist das ganz einfach:
Sie setzen je Quadratmeter Wohnfläche € 650,-- Versicherungssumme an.

Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages zu erläutern. Vielleicht sind noch Fragen offen geblieben, die Sie persönlich betreffen. Bitte sprechen Sie uns an.


Wohngebäudeversicherung:

Warum Sie für Ihr Haus eine Wohngebäude-Versicherung brauchen:

Ganz klar, weil für viele Menschen das eigene Haus der wertvollste Besitz ist. Sicher auch für Sie, denn schließlich haben Sie eine Menge in die eigenen vier Wände investiert. Rechnen Sie einmal zusammen, was vom Keller bis zum Giebel so alles unter "Dach und Fach" steckt. Das ergibt schon eine stattliche Summe, und im Laufe der Jahre kommt noch einiges, z.B. durch Umbau oder Modernisierung dazu.
Aber Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z.B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren aufgebaut haben. Die Wohngebäudeversicherung ist deshalb unverzichtbar. Denn sie bietet finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle. Bei uns bekommen Sie umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag. Die Neuendorfer Brand-Bau-Gilde übernimmt dann die Versicherung Ihres Wohngebäudes gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-und Hagelschäden nach dem Komfort-Plus-Paket.
Ein Wohngebäude besteht nicht nur aus Dach und Wänden. Alle Dinge, die mit dem Haus verbunden sind, gehören ebenfalls dazu, etwa Heizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen. Nicht nur mit dem Gebäude fest verbundene Teile, wie z.B. Einbauschränke, Tapeten oder Parkettfußböden, sind im Rahmen der  Wohngebäudeversicherung mitversichert, sondern z.B. auch auf unbewohnbarem Untergrund lose verlegte Teppichböden. Auch auf Ihrem Grundstück vorhandene Nebengebäude, Garagen oder Carports sind mitversichert, wenn hierfür Versicherungsschutz beantragt wurde.

Welche Vorteile Ihnen die Wohngebäudeversicherung zum Gleitenden Neuwert bietet:

Ausreichend ist eine Versicherungssumme nur dann, wenn sie immer dem aktuellen Neuwert Ihres Wohngebäudes entspricht - auch zu einem späteren Zeitpunkt. Doch die Baupreise ändern sich ständig, und mit ihnen ändern sich auch die Kosten, die im Schadensfall entstehen. Ihre Wohngebäudeversicherung sollte deshalb als Gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen werden. Das bedeutet, Ihre Versicherungssumme paßt sich automatisch der aktuellen Baupreisentwicklung an.
Der Vorteil: Im Schadenfall steht Ihnen dann soviel Geld zur Verfügung, wie Sie tatsächlich für die Reparatur bzw. den Wiederaufbau des Wohngebäudes benötigen. Voraussetzung für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist aber in jedem Fall, dass Sie bei Vertragsabschluß eine Versicherungssumme mit uns vereinbaren, die dem tatsächlichen Neuwert Ihres Wohngebäudes entspricht. Die kostenlose Wertschätzung Ihres Gebäudes durch die Neuendorfer Brand-Bau-Gilde garantiert darüber hinaus, dass Ihnen im Schadensfall keine Unterversicherung angerechnet werden kann.

Weshalb Sie eine Unterversicherung unbedingt vermeiden müssen:

Im Laufe der Jahre nach Vertragsabschluß kann sich der Wert eines Wohngebäudes erheblich erhöhen, z.B. durch Ausbauten, Anbauten, Modernisierungsmaßnahmen und andere bauliche Veränderungen. Der tatsächliche Neuwert Ihres Gebäudes ist dann höher als der Wert, den Sie versichert haben. Das bedeutet, Sie sind unterversichert und bekommen im Schadensfall Ihren Aufwand für den Neubau oder die Reparatur nur anteilig ersetzt ! Damit es dazu nicht kommt, empfehlen wir Ihnen, spätestens nach Beendigung der Bauarbeiten Ihre Versicherungssumme dem gestiegenen Wert Ihres Hauses anzupassen. Dazu teilen Sie uns bitte die entstandenen Kosten für den Umbau oder die Wertverbesserungen mit.Wir errechnen dann daraus die neue "Versicherungssumme 1914" für Ihr Wohngebäude.

Warum die "Versicherungssumme 1914" bei der Gleitenden Neuwertversicherung von ganz besonderer Bedeutung ist:

Berechnungsgrundlage für Ihre Wohngebäudeversicherung zum Gleitenden Neuwert ist die sogenannte Versicherungssumme 1914. Es handelt sich dabei um den Betrag, den Sie theoretisch im Jahre 1914 für den Neubau Ihres Hauses hätten zahlen müssen. So, wie es heute dasteht, bei gleicher baulicher Qualität und Güte. Im Schadensfall wird die Versicherungssumme 1914 für Ihr Wohngebäude wieder hochgerechnet auf die aktuellen Preise. Dazu gibt es den verbindlichen "Baupreis-Index" des Statistischen Bundesamtes, der alle Preisveränderungen seit 1914 erfasst und der fortlaufend jedes Jahr ergänzt wird. Wurde die Versicherungssumme 1914 bei Vertragsabschluß korrekt ermittelt, besteht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung zum Gleitenden Neuwert ausreichender Versicherungsschutz.
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