Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung

  • Wie wird die Wohnfläche berechnet?

    Wenn Ihnen Unterlagen bezüglich der Wohnfläche vorliegen, wie z.B. ein Mietvertrag oder eine Wohnflächenberechnung, können Sie diese Daten einfach übernehmen. Haben Sie keine Information zur Wohnfläche gehören alle Räume, die zu Wohnzwecken ausgebaut sind zur Wohnfläche. 


    Nebengebäude auf dem Grundstück oder angebaute Garagen sowie Kellerräume die nicht Wohnzwecken dienen gehören nicht zur Wohnfläche.

  • Zählt mein Keller, mein Wintergarten oder mein Dachboden zur Wohnfläche?

    Diese Räume zählen, außer sie sind zu Wohnzwecken ausgebaut, nicht zur Wohnfläche.

  • Wie hoch ist mein Fahrrad gegen Diebstahl versichert?

    In unverschlossenen Räumen oder im Freien abgestellte Fahrräder sind bis zu 1 % der Versicherungssumme beitragsfrei mitversichert, wenn Sie in verkehrsüblicher Weise mit einem Schloss gesichert sind. 


    Sie haben die Möglichkeit diese Entschädigungsgrenze bis auf 5 % der Versicherungssumme bzw. Euro 10.000,00 als Pauschalentschädigung zu erhöhen. 

  • Warum sollte ich 650,00 € je Quadratmeter Wohnfläche absichern?

    Sobald Sie mindestens 650,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche abgesichert haben, besteht der so genannte Unterversicherungsverzicht. Es wird in einem Schadenfall nicht geprüft, ob eine Unterversicherung besteht und Sie erhalten somit immer die volle Entschädigung, da keine Kürzung aufgrund einer möglichen Unterversicherung vorgenommen wird. 

  • Sind meine Gartenmöbel gegen Diebstahl versichert?

    Ihre Gartenmöbel, Gartengeräte und Rasenmäher sind außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Grundstück mit 1.500,00 Euro gegen Diebstahl versichert.

  • Wie bin ich während eines Umzuges versichert?

    Während eines Umzuges in eine neue Wohnung besteht ab dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen in die neue Wohnung gebracht werden, für den Zeitraum von 2 Monaten Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. 


    Nach Ablauf der 2 Monaten erlischt der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung. 

  • Was passiert, wenn das Haus eingerüstet wird?

    Als Kunde müssen Sie uns über diesen Zustand informieren, da dies eine vorübergehende Gefahrenerhöhung darstellt. Wir vermerken dies in Ihrem Vertrag, eine Beitragserhöhung entsteht hierdurch nicht.

  • Sind Kinderwagen, Krankenfahrstühle oder Rollatoren gegen Diebstahl versichert?

    Diese Gegenstände sind bis zu einer Höhe von 1.500,00 Euro gegen den einfachen Diebstahl mitversichert. 

  • Ist der Rasenmähroboter gegen Diebstahl versichert?

    Der Rasenmähroboter ist auf dem eingefriedeten Grundstück mit 1.500,00 Euro gegen Diebstahl versichert. 

  • Wie sind meine Wertsachen versichert?

    Ihre Wertsachen sind bis zu 20 % der Versicherungssumme mitversichert. Für bestimmte Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Schadens außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank befunden haben, gibt es Entschädigungsgrenzen. Diese sind z.B. für Bargeld 2.500,00 Euro oder für Schmucksachen 20.000,00 Euro. 


    Die Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme kann gegen Mehrbeitrag auch angehoben werden. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. 

  • Wie ist die Laufzeit meines Vertrages und wann kann ich Kündigen?

    In Ihrem Versicherungsschein ist eine bestimmte Vertragslaufzeit angegeben, die sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Es sei denn, der Vertrag wird spätestens 3 Monate vorher gekündigt. Außerdem ist nach jedem Versicherungsfall die Kündigung möglich. Diese muss uns innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung zugehen. Sie wird nach einem weiteren Monat wirksam, sofern Sie keinen späteren Zeitpunkt bestimmt haben. 

  • Was ist die Innovationsklausel?

    Durch diese Klausel sind Sie immer zu unseren aktuellsten Bedingungen abgesichert. Ihr Versicherungsschutz erweitert sich also automatisch, sobald wir Mehrleistungen in unsere Bedingungen aufnehmen. Dies ist für Sie mit keiner Tarifumstellung verbunden und ohne Mehrbeitrag. 

  • Sind Überspannungsschäden an elektronischen Geräten versichert?

    Überspannungsschäden durch Blitz oder Blitzschlag an elektrischen und elektronischen Geräten wie z. B. Computer, Fernseher, DVD-Player sind im Rahmen unserer Hausratversicherung in voller Höhe bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme automatisch mitversichert.


    Darüber hinaus besteht für diese Sachen – wie für die übrigen Hausratgegenstände – Versicherungsschutz gegen alle versicherten Gefahren wie z. B. Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl.

  • Inwieweit sind Schäden durch Wasch-, Geschirrspülmaschinen und Wasserbetten durch die Hausrat­versicherung abgedeckt?

    Die Hausratversicherung erstreckt sich auch auf Schäden durch Leitungswasser, welches aus den Zu- und Ableitungsrohren oder -schläuchen von Wasch- oder Geschirrspülmaschinen oder aus den Maschinen selbst bestimmungswidrig austritt. Hausratschäden durch auslaufendes Wasser aus Aquarien und Wasserbetten sind ebenfalls im Grundschutz enthalten.


    Wenn Sie einen Wasserschaden an fremdem Eigentum verursachen (z. B. am Hausrat eines anderen Mieters oder an der unter Ihnen liegenden Wohnung), hilft Ihnen die Privathaftpflichtversicherung.

  • Was ist der Unter­versicherungsverzicht in der Hausrat­versicherung?

    Ist die abgeschlossene Versicherungssumme niedriger als der Neuwert des gesamten Hausrats, spricht man von einer Unterversicherung. Bei einer Unterversicherung erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall nur einen Teil seines Schadens ersetzt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats. 


    Ist der Unterversicherungsverzicht vereinbart (mindestens Euro 650,00 Versicherungssumme pro m² Wohnfläche), wird im Schadenfall nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Es erfolgt voller Neuwertersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bzw. bis zu den vereinbarten Entschädigungsgrenzen.

  • Was ist Phishing und bin ich dagegen versichert?

    Phishing ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mithilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.


    In der Hausratversicherung sind Vermögenseinbußen durch Phishing beim Online-Banking mit bis 1.000 € abgesichert.

  • Wo gilt die Hausrat­versicherung?

    Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz in der vereinbarten Wohnung. Häusliche Arbeitszimmer in der versicherten Wohnung zählen ebenfalls zum Versicherungsort.


    Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die sich vorübergehend nicht in der Wohnung befinden (Außenversicherung). Der Versicherungsschutz gilt weltweit bis 10% der Versicherungssumme maximal Euro 10.000,00 z. B. bei Reisen oder bei Mitnahme von Gegenständen zum Arbeitsplatz.


    Sollte eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Hausrat zur Ausbildung mitnehmen (z. B. Ihr Kind in seine "Studentenbude"), fällt die zeitliche Begrenzung weg.


    Einbruchdiebstahl-, Sturm- und Hagelschäden fallen nur unter den Versicherungsschutz, wenn sich die betroffenen Sachen zum Zeitpunkt des Schadens innerhalb eines Gebäudes befinden.


    Außerdem besteht ohne zeitliche Beschränkung Versicherungsschutz für:


    ·       Hausrat, der sich in einem Nebengebäude auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befindet.


    ·       Hausrat, der sich in einer in der Nähe gelegenen Garage befindet.


    ·       Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen zur Aufbewahrung von Hausrat (z. B. Waschkeller).

  • Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?

    Veranlassen Sie notwendige und Ihnen mögliche schadenmindernde Maßnahmen wie z. B. das Abdrehen des Hauptwasserhahnes, die Aufnahme von stehendem Wasser oder das Verbringen von unbeschädigten Sachen in trockene Bereiche. Informieren Sie uns schnellstmöglich über die eingetretenen Schäden. 


    Fotografieren Sie bitte in jedem Fall die Schäden und heben Sie die betroffenen Gegenstände – soweit möglich – auf.

  • Was habe ich bei einem Einbruchdiebstahl in der Hausrat­versicherung zu beachten?

    Sie müssen unverzüglich den Schaden bei der Polizei anzeigen und dort ein Verzeichnis über die abhanden gekommenen Sachen einreichen. Informieren Sie uns ebenfalls schnellstmöglich über den Einbruch. 

  • Was tun, wenn das in der Hausrat­versicherung mit versicherte Fahrrad gestohlen wurde?

    Zeigen Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei an. Informieren Sie uns ebenfalls schnellstmöglich über die Entwendung. Reichen Sie uns in jedem Fall eine Bestätigung der polizeilichen Anzeige und die Kaufbelege zum gestohlenen Fahrrad (wie Anschaffungsrechnung, Fahrradpass, Garantieunterlagen) ein.


Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag erläutert.

Vielleicht sind noch Fragen offengeblieben, die Sie persönlich betreffen. Bitte sprechen Sie uns gerne an.

 

Ihre Wilstedter Brandgilde


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